
Sie haben nicht ausreichend Zeit für die Vermietung Ihrer Immobilie in Spanien? Setzen Sie auf unseren Vermietungsservice. Wir sind vertraut mit der spanischen und katalanischen Sprache, kennen das spanische Mietrecht und wissen, welche Dokumente wir zu Bonitätsprüfung potenzieller Mieter einfordern müssen.
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Für Ferienwohnungen oder Anlageimmobilien im Ausland gilt grundsätzlich: Die Mieterträge werden dort versteuert, wo sie anfallen. Also im jeweiligen Land, nicht in Deutschland. Wo die Steuern zu zahlen sind, hängt nämlich nicht vom Hauptwohnsitz des Eigentümers ab, sondern vom Standort der Immobilie.
Wir betrachten gerne Ihr Anliegen im Detail. Bitte kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten Ihrer Immobilie in Spanien zu prüfen.
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